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  AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LS Mietwerkstatt, Bahnhofstr.2, 84364 Bad Birnbach

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Hausordnung vom Mieter anerkannt.

Die Vermietung erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf eigenes Risiko.

Der Mieter ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zu verhalten.

Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.

Für die Entsorgung von Altteilen ist der Mieter verantwortlich. Betriebs- und Schmierstoffe können für eine Pauschale nach gültiger Preisliste entsorgt werden.

Der Arbeitsplatz soll in einem sauberen Zustand verlassen werden, andernfalls wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 15,- Euro erhoben.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Die Bedienung der Hebebühnen ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.

Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.

Der Mieter haftet für entstandene Schäden an Einrichtung, Mobiliar, Werkzeuge oder Maschinen in voller Höhe.

Der Mietzins ist direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zu entrichten.

Der Mieter führt jegliche Art von Reparaturen / Instandhaltungen/ Arbeiten in Eigenverantwortung durch.

Der Vermieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Der Vermieter haftet nur für groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits.

Die Benutzung von hauseigenen Werkzeugen und Geräten bedarf der Genehmigung des Vermieters und wird gesondert berechnet.

Bei Bestellung von Teilen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises zu

entrichten. Bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mietwerkstatt.

Die Unterbringung von persönlichen Gegenständen des Mieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis

fristlos zu kündigen, und ein Hausverbot auszusprechen.

Die Beratung des Personals ist unverbindlich.

Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Mietwerkstatt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer / Vermieter und dem Käufer / Mieter über die Durchführung des Vertrages sind schriftlich niederzulegen.A

 

 
 
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