Allgemeine Geschäftsbedingungen der LS Mietwerkstatt, Bahnhofstr.2, 84364 Bad Birnbach
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Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Hausordnung vom Mieter anerkannt.
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Die Vermietung erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf eigenes Risiko.
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Der Mieter ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zu verhalten.
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Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
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Für die Entsorgung von Altteilen ist der Mieter verantwortlich. Betriebs- und Schmierstoffe können für eine Pauschale nach gültiger Preisliste entsorgt werden.
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Der Arbeitsplatz soll in einem sauberen Zustand verlassen werden, andernfalls wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 15,- Euro erhoben.
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Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Aufenthalt im Werkstattbereich nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Die Bedienung der Hebebühnen ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
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Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
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Die Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
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Der Mieter haftet für entstandene Schäden an Einrichtung, Mobiliar, Werkzeuge oder Maschinen in voller Höhe.
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Der Mietzins ist direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zu entrichten.
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Der Mieter führt jegliche Art von Reparaturen / Instandhaltungen/ Arbeiten in Eigenverantwortung durch.
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Der Vermieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
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Der Vermieter haftet nur für groben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits.
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Die Benutzung von hauseigenen Werkzeugen und Geräten bedarf der Genehmigung des Vermieters und wird gesondert berechnet.
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Bei Bestellung von Teilen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises zu
entrichten. Bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mietwerkstatt.
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Die Unterbringung von persönlichen Gegenständen des Mieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl.
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Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
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Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis
fristlos zu kündigen, und ein Hausverbot auszusprechen.
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Die Beratung des Personals ist unverbindlich.
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Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Mietwerkstatt. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer / Vermieter und dem Käufer / Mieter über die Durchführung des Vertrages sind schriftlich niederzulegen.A